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Sachprämie

Sachprämien

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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine Prämie nur vergeben, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Die Werberin/der Werber muss Abonnentin/Abonnent der Allgäuer Zeitung bzw. einer Heimatausgabe sein.
  • Die Bestellung darf nicht mit einer Abonnement-Kündigung (gedruckte oder digitale Ausgabe) einhergehen. Die Entscheidung hierüber liegt beim Verlag.
  • Die Neukundin/der Neukunde oder die im gleichen Haushalt lebenden Personen waren in den letzten 6 Monaten nicht Abonnentin/Abonnent der Allgäuer Zeitung bzw. einer Heimatausgabe.
  • Bei der Bestellung darf es sich nicht um eine Eigenwerbung bzw. ein Geschenk-Abonnement handeln. Auch kann zudem keine Prämie gewährt werden, wenn es sich um den gleichen Haushalt oder eine Bundle-Bestellung (mit Tablet) handelt.
  • Neukundin/Neukunde und Werberin/Werber verpflichten sich, die Zeitung für mindestens 12 Monate täglich zu beziehen. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Bei Aktionen kann sich die Verpdlichtung verlängern.
  • Die Prämie wird grundsätzlich an die Werberin/den Werber ausgeliefert und darf nicht an die Geworbene/den Geworbenen weitergegeben werden. Die Lieferunf der Sachprämie erfolgt nach Bezahlung des ersten Bezugspreises und kann bis zu 2 Monate dauern. Die Auszahlung der Geldprämie erfolgt an die Werberin/den Werber nach Eingang des ersten Bezugspreises im Folgemonat nach Abostart.

So einfach empfehlen Sie uns weiter

Schritt 1: Zeitung empfehlen

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Schritt 2: Prämie auswählen und bestellen

Belohnen Sie sich mit Ihrer Wunschprämie. Entscheiden Sie sich für Bargeld oder eine attraktive Sachprämie.

Schritt 3: Prämie erhalten

Freuen Sie sich über Ihr Bargeld oder Ihre gewählte Sachprämie.

Häufig gestellte Fragen

Die Werberin/der Werber muss Abonnentin/Abonnent sein, gedruckt oder digital. Werberin/Werber und Neukundin/Neukunde verpflichten sich zum Bezug ihrer Abonnements für mindestens 12 Monate. Bei Aktionen kann sich die Verpflichtung verlängern.

Wichtig ist, dass die Neukundin/der Neukunde oder im gleichen Haushalt lebende Personen in den letzten 6 Monaten nicht Abonnentin/Abonnent der Allgäuer Zeitung bzw. einer Heimatausgabe waren. Prämien werden nicht vergeben für die Vermittlung eines Teilabonnements, für selbstbezahlte Geschenk-Abonnements und Bestellungen inklusive Tablet.

Neukundin/Neukunde und Werberin/Werber verpflichten sich, die Zeitung für mindestens 12 Monate zu abonnieren. Bei Aktionen kann sich die Verpflichtung verlängern. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Sollte dennoch, nach Genehmigung des Verlages, eine vorzeitige Kündigung erfolgen, wird die ausgelieferte Prämie (Sach- oder Geldprämie) der Werberin/dem Werber in Rechnung gestellt.

 

Bei Sachprämien mit ausgewiesener Zuzahlung erfolgt die Bezahlung per Nachnahme beim Erhalt der Prämie (zzgl. Nachnahme-Gebühr).

Die Prämie wird grundsätzlich an die Werberin/den Werber geliefert und darf nicht an die Neukundin/den Neukunden weitergegeben werden. Die Lieferung der Sachprämie erfolgt nach Bezahlung des ersten Bezugspreises und kann bis zu 2 Monate dauern. Die Auszahlung der Geldprämie erfolgt an die Werberin/den Werber nach Eingang des ersten Bezugspreises im Folgemonat nach dem Abostart.

 

Es fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.